EuGH: Für Krankenkassen gilt Wettbewerbsrecht

RECHT

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Der europäische Gerichtshof hat am 3. Oktober eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, nämlich dass die gesetzlichen Krankenkassen trotz ihres öffentlich-rechtlichen Charakters als Gewerbetreibende anzusehen sind und damit dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Ausgelöst wurde die Entscheidung durch eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die BKK Mobil wegen irreführender Werbung. Dr. Reiner Münker, Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale ist zufrieden: „Verbraucher und Wettbewerber müssen sich darauf verlassen können, dass sich auch die Krankenkassen bei ihrem Kampf um Kunden an die Maßstäbe eines lauteren Wettbewerbs halten.“ Im Bereich der Mitgliederwerbung, die sozialrechtlich nicht geregelt sei, könne es kein Sonderrecht für Krankenkassen geben. Nun stellt man sich die Frage, ob für die Krankenkassen auch das Kartellrecht gilt. Der BGH hatte das erst kürzlich noch verneint.