Hörakustikbetriebe können geöffnet bleiben

Die Bundesinnung der Hörakustiker verweist auf die gemeinsame Erklärung der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer vom 16. März 2020. Darin wurde ein „einheitliches Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland“ vereinbart. 

Veröffentlicht am 18 März 2020

Hörakustikbetriebe können geöffnet bleiben

Mit Blick auf das Gesundheitswesen heißt es in der Vereinbarung: „Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.“ Ergänzend dazu heißt es, dass „Dienstleister und Handwerker ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können“. Die Bundesinnung bedauert, dass „in dem einen oder anderen Bundesland die entsprechende Verordnung missverständlich oder noch gar nicht formuliert sei, was teilweise schon zu Zwangsschließungen geführt hat.“ Sie wirke deshalb mit Nachdruck auf die entsprechenden Landesregierungen ein und arbeite mit Hochdruck daran.