BGH gesteht biha freie Meinungsäußerung zu

Am 1. März dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) über das Recht der freien Meinungsäußerung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts entschieden. Beklagt war die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) sowie deren Hauptgeschäftsführer. Der hatte sich in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) kritisch über den verkürzten Versorgungsweg geäußert.

Veröffentlicht am 09 April 2018

BGH gesteht biha freie Meinungsäußerung zu

Ein Anbieter dieses Versorgungswegs war daraufhin gegen bestimmte Äußerungen dieses Interviews vorgegangen – und hat nun vor dem BGH verloren. So dürfen die biha sowie ihr Hauptgeschäftsführer weiterhin Äußerungen wie „Hier wird für schlechte Qualität gutes Geld ausgegeben“ oder „Eine kontinuierliche Nachsorge durch den Arzt sei aber kaum möglich: zu lange Wartezeiten, falscher Umgang mit Reklamationen, zu wenig Raum, um auf den Kunden eingehen zu können“ tätigen.

Das vorinstanzliche Gericht war noch der Auffassung gewesen, dass die biha eine staatliche Behörde wäre, der man besonderes Vertrauen entgegenbringe, weswegen sie dem strengen Gebot der Sachlichkeit und Neutralität unterliege. Auf das Recht der Meinungsfreiheit könnte sie sich also nicht berufen. Das sah der BGH anders. Für ihn sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie deren Verantwortliche nur in den Bereichen an das strenge Diktat der Sachlichkeit und Neutralität gebunden, in denen sie auch hoheitlich bzw. staatlich tätig sind. In dem Interview von Jakob Stephan Baschab mit der dpa sei jedoch kein staatliches Handeln erkennbar gewesen, weswegen hier andere Maßstäbe hinsichtlich der Einschränkung der Meinungsfreiheit anzusetzen seien. Auch wettbewerbsrechtlich seinen seine Äußerungen frei von Herabsetzung oder Verunglimpfungen gewesen. „Weder der Bundesinnung noch ihrem Hauptgeschäftsführer kann man ohne Weiteres einen Maulkorb verpassen“, so der zu Unrecht verklagte Hauptgeschäftsführer Jakob Stephan Baschab. „Erst recht nicht, wenn es um die Versorgungsqualität für schwerhörige Bürgerinnen und Bürger geht“, der biha-Hauptgeschäftsführer weiter.

In der gleichen Rubrik